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Wichtige Informationen über unsere Schule :
Von A - Z :
Antolin - Mit Lesen punkten
Antolin ist eine web-basierte Plattform für die Leseförderung. Oder anders formuliert: Antolin ist das
Buchportal für Schüler/-innen von der ersten bis zur zehnten Klasse! Hier wählen Schüler/-innen eigenständig Buchtitel aus, die sie bereits gelesen haben oder noch lesen
möchten. Nach dem Lesen beantworten sie dann mit Hilfe von Antolin Fragen zu dem jeweiligen Buch. Auf diese Weise fördert Antolin das sinnentnehmende Lesen und motiviert die Schüler/-innen, sich mit
den Inhalten der gelesenen Werke auseinander zu setzen. Dadurch unterstützt Antolin die selbstbestimmte Entwicklung der eigenen Leseidentität.
Unsere Schule beteiligt sich mit einer Schullizenz an diesem Leseförderprogramm. < zurück >
Jedes Jahr werden am Nachmittag Neigungskurse angeboten. Viele Sportangebote, musische
Angebote, Zeitungs AG, Computer AG und vieles andere mehr stehen zur Auswahl. Aus diesem Angebot können alle Kinder unserer Schule zu Beginn eines Halbjahres auswählen. Die Teilnahme ist
für ein Halbjahr verpflichtend und wird auf dem Zeugnis erwähnt. < mehr info
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Beurlaubung und Befreiung
Eine Beurlaubung vom Unterricht und von den für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen (dazu
zählen auch Klassenreisen) ist nur aus zwingendem Grunde zulässig; die Erziehungsberechtigten beantragen die Unterrichtsbefreiung rechtzeitig beim Klassenlehrer und geben dabei den Grund an.
Der Klassenlehrer kann Schüler für drei Tage beurlauben.
Eine Beurlaubung, welche die Ferien verlängert, darf nicht erteilt werden. Über Ausnahmen in
dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung. Eine Verlängerung der Ferien kann ein Bußgeld zur
Folge haben!
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Bewegliche Ferientage
Dabei handelt es sich um zusätzliche Schultage, über die jede Schule frei verfügen kann. Die
Schulkonferenz entscheidet über die Verteilung der beweglichen Ferientage im Schuljahr. Sie werden in unseren halbjährlichen Terminkalender über die Verteilung der Tage informiert.
Computer
Die Kinder können in den Klassen und in unserem Computerraum auch
an Computern lernen und arbeiten. Das Lernen am Bildschirm soll allerdings nicht überhand nehmen,
denn Grundschulkinder lernen mit „Kopf, Herz und Hand“, d.h. mit allen Sinnen am nachhaltigsten.
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Einschulungstag
Das Datum der Einschulung richtet sich nach den Ferienterminen und ist
im Allgemeinen der zweite Schultag nach Ferienbeginn. Wir beginnen mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Pfarrkirche Herz Jesu und gehen dann zu einer kleinen Einschulungsfeier in die
Turnhalle unserer Schule. Danach werden die Kinder zu einer ersten Schulstunde in ihre Klassen
gehen.
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Englischunterricht
Englischunterricht wird zur Zeit noch ab der dritten Klasse unterrichtet. Unterrichtsinhalte werden vor
allem handlungsorientiert spielerisch vermittelt. Zeitumfang in Klasse 3 und 4. beträgt 2 Unterrichtsstunden pro Woche.
Ab dem 1.2.09 wird Englisch ab Klasse 1 unterrichtet. Immer zu Beginn des zweiten Halbjahres der
Klasse 1 wird Englisch mit einem Wochenumfang von 2 Unterrichtsstunden unterrichtet
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Elternbrief
Informationen an die Eltern werden in Form von Elternbriefen durch die Kinder weitergegeben.
Schauen Sie regelmäßig in die Briefkastenmappe Ihres Kindes! < mehr info
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Elternsprechnachmittage
Die Elternsprechnachmittage finden jeweils in der Mitte des Schulhalbjahres statt, im
November/Dezember. Zusätzlich zu diesen Elternsprechnachmittagen gibt es ein Angebot für Elterngespräche nach den Zeugnissen. Nutzen Sie im Interesse Ihrer Kinder die angebotenen
Termine.
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Elternpflegschaft
Regelmäßig tritt die Schulpflegschaft zusammen, auf der alle Elternvertreter unserer Schule
Mitspracherecht haben. Auf dieser Versammlung wird über Aktionen der Schule gesprochen, sie vorbereitet und die Schulleitung berichtet über Wichtiges in der Schule.
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Fächerkanon für die einzelnen Klassen
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Kl. 1
Wochenstunden
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Kl. 2
Wochenstunden
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Kl. 3
Wochenstunden
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Kl. 4
Wochenstunden
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Deutsch
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12
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12
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14-15
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15-16
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Mathe
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Sachunterricht
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Förderunterricht
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Religion ev/kath.
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2
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2
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2
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2
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Musik/Kunst
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3-4
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3-4
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4
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4
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Sport
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3
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3
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3
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3
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Englisch
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ab Febr.09
2 Std.
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2
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2
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gesamt
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20/21
ab Febr. 22/23
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20/21
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25/26
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26/27
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Feiern
Feiern gehören zur Grundschule ebenso wie der reguläre Unterricht. Wir feiern hauptsächlich im
Klassenverband, aber auch mit der ganzen Schule z.B. alle kirchlichen Feste, die Adventszeit, Schulfeste und natürlich auch den Karneval.
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Ferienverlängerungen:
Nur im Ausnahmefall nach Antrag an die Schulleitung möglich!
Immer wieder erreichen uns kurzfristig Mitteilungen und Anfragen, mit denen Eltern die Ferien
verlängern wollen. Beurlaubungen vor bzw. nach den Ferien sind nur unter außergewöhnlichen Umständen auf Antrag (schriftlich) an die Schulleitung möglich. Das Wahrnehmen
besonderer Urlaubsangebote oder das Vermeiden von evtl. Verkehrsstaus sind keine hinreichenden Gründe. Per Gesetz sind Sie als Eltern für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich, ansonsten
droht ein Bußgeld.
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Fundsachen
Fundsachen werden in der Holzkiste vor dem Hausmeisterbüro aufbewahrt. Wertgegenstände werden
im Hausmeisterbüro aufbewahrt. Jeweils an den Tagen des Elternsprechtages werden alle Fundsachen ausgestellt. Nicht abgeholte Kleidungsstücke werden nach den Elternsprechnachmittagen einem caritativen Zweck
zugeführt.
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Fahrradfahren
Während des 3. und 4. Schuljahres führt die Verkehrspolizei mehrere Radfahrtrainings mit den Kindern
durch. In der vierten Klasse endet das Training mit der Radfahrprüfung. Danach dürfen die Kinder mit
dem Fahrrad zur Schule kommen. zurück >
Fernsehen
Zu viel davon ist „Gift“ für das Lernverhalten der Kinder. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht
mehr als 1 Stunde täglich fernsieht. Und wenn, dann möglichst nur geeignete Kindersendungen!
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Förderverein
Der Förderverein unserer Schule ist gemeinnützig und wird
ausschließlich von der Elternschaft getragen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Zur Zeit beträgt der Mitgliedsbeitrag mindestens 12 € pro Jahr.
Alle Gelder des Fördervereins fließen ohne jeden Abzug direkt oder indirekt an die Schüler zurück.
Dies geschieht zum Beispiel in Form von Zuschüssen zu Klassenfahrten oder durch den Kauf von Turn- und Spielgeräten, Büchern und Klassenausstattungen. Wir würden uns freuen, wenn alle
Eltern Mitglied im Schulverein sein könnten. (Weitere Auskünfte und das Eintrittsformular
erhalten Sie im Schulbüro.) < mehr info
Der Förderverein ist Träger unserer Offenen Ganztagsschule!
< mehr info < zurück >
Fotos
Mithilfe einer online-foto-seite stellen wir die Fotos aller Aktionen unserer Schule allen Eltern zur
Verfügung. Wir bitten Sie um Mitteilung Ihrer e-mail Adresse, wir laden Sie auf unsere Seite ein und dann sind Sie in der Lage, mit einem eigenen Passwort, die Fotos Ihres Kindes anzuschauen und evtl.
zu bestellen.
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Frühstück
Ihr Kind sollte unbedingt zuhause gefrühstückt haben, bevor es zur Schule kommt. Geben Sie ihm
etwas zu essen und ein Getränk mit in die Schule. Achten Sie auf gesunde Nahrungsmittel. Den Klassen steht zusätzlich Mineralswasser bereit, welches aus der Klassenkasse angeschafft wird.
Darüber hinaus kann auch Kakao oder Milch bestellt werden. < zurück >
Gewalt in der Schule und auf dem Schulweg
Die Eltern werden gebeten, Vorkommnisse von Gewalt in der Schule
oder auf dem Schulweg unverzüglich dem zuständigen Klassenlehrer, der Schulleitung oder Klassenpflegschaft zu melden, damit Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung getroffen werden
können.
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Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit mit der katholischen Pfarrgemeinde Herz Jesu und
evangelischen Kirchengemeinde Korschenbroich. Alle kath. Kinder unserer Schule gehen in einem zweiwöchigen Rhythmus in die Kirche. Zu besonderen Anlässen werden ökumenische Gottesdienste
mit allen Kindern der Schule besucht. Entweder in der Pfarrkirche Herz Jesu oder in der ev. Kirche Korschenbroich.
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Grundraster des Wochenstundenplanes
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Zeit
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Mo
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Die
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Mi
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Do
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Fr
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8.00-8.45
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1.Stunde / Freitag 1. Stunde Gottesdienst in zweiwöchigem Rhythmus
E-Klassen/Klassen 3 / 4
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8.50-9.35
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2. Stunde
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9.35-10.05
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Frühstückspause und Hofpause
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10.05-10.55
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3.Stunde
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10.55-11.40
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4.Stunde
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11.40-11.50
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2.Hofpause
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11.50-12.35
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5. Stunde
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12.40-13.25
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6. Stunde
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Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht. Sie werden vorrangig in Form von Aufträgen erteilt, die die im
Unterricht eingeleiteten Lernprozesse fortsetzen und den Fortgang des Unterrichts vorbereiten. Hausaufgaben als vertiefende Übungen dienen der individuellen Förderung. Unter Beachtung der
unterschiedlichen häuslichen Verhältnisse, in denen Kinder aufwachsen, und der unterschiedlichen Lern- und Leistungsfähigkeit können Lehrer nach grundsätzlicher Absprache mit den Eltern
differenzierte häusliche Übungsaufträge erteilen. Eine Mithilfe Dritter darf nicht vorausgesetzt werden.
Die Schüler erhalten in jedem Fall eine lernförderliche Rückmeldung ihrer Lehrer zu den geleisteten häuslichen Arbeiten. Üblicher Rahmen:
Klasse 1 und 2 nicht mehr als 30 Minuten
Klasse 3 nicht mehr als 30 Minuten Klasse 4 nicht mehr als 45 Minuten
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Hitzefrei
Wenn die Außentemperatur 27° C im freien Schatten überschritten hat, kann der planmäßige Unterricht
– sei es für einzelne Jahrgänge oder für alle Schüler – vorzeitig beendet werden, jedoch frühestens um 11.30 Uhr.
Eltern, die eine schulische Betreuung bis zum planmäßigen Unterrichtsende wünschen, müssen dies
der Klassenlehrerin rechtzeitig schriftlich mitteilen.
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Homepage
www.ggsherrenshoff.de, diese webadresse führt Sie auf die Homepage unserer Schule.
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Klassenelternvertreter
In den ersten Wochen eines neuen Schuljahres werden in jeder Klasse im Rahmen eines
Elternabends unter den Eltern der Klasse zwei Klassenelternvertreter und zwei Stellvertreter gewählt. Ihre Aufgabe ist es, ein Bindeglied zwischen Lehrkräften und Eltern der Klasse zu bilden, sowie klärend
und vermittelnd einzuwirken und die Elternabende zu leiten. Sie sind stimmberechtigte Mitglieder der Schulpflegschaft.
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Kopfläuse
Kopfläuse kann jeder bekommen!
Sie werden von Menschen oder Gebrauchsgegenständen übertragen. Wenn Läuse festgestellt
werden, sollen sich alle Kontaktpersonen einer Kontrolle unterziehen. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen; Kindergärten) dürfen von infizierten Personen nicht betreten werden.
Geeignete Mittel gegen den Läusebefall erhalten Sie rezeptfrei in Apotheken (siehe
Gebrauchsanweisung; Wiederholungsbehandlung)Der Schulbesuch darf erst wieder
aufgenommen werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, dass das Kind läusefrei ist.
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Lesen/Lesen lernen
Das Lesen lernen geschieht individuell. Nicht alle Kinder können zum gleichen Zeitpunkt lesen. Wichtig
ist es, den Kindern die Freude am Lesen zu erhalten. Die Freude am Lesen und an Büchern kann Zuhause durch verschiedene Angebote geweckt und gefördert werden. Lesen Sie Ihrem Kind
regelmäßig vor! Bieten Sie ihm immer wieder Bücher an! Besuchen Sie die örtlichen Bibliotheken!
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Notadressen
Die Eltern werden aufgefordert, unbedingt der Schule Adressen mitzuteilen, unter denen sie im Notfall
zu erreichen sind. Hierzu gehört nicht nur die private Telefonnummer, sondern auch die Telefonnummer, unter der die Eltern; Großeltern oder gute Freunde tagsüber erreicht werden können.
Zum Schulanfang wird eine Notadressenliste für die Kinder erstellt. Bitte teilen Sie Adressenänderungen und neue Telefonnummern unverzüglich mit.
Wenn Sie eine Handy-Nr. als Notruf-Nummer angeben, sorgen Sie bitte dafür, dass das Handy auch
eingeschaltet ist. Im Falle eines Unfalles müssen wir Sie möglichst umgehend erreichen können!
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Offene Ganztagsschule
Die OGS unserer Schule bietet eine verlässliche Betreuung bis 16.30 Uhr an. In dieser Zeit essen die
Kinder gemeinsam, sie können Hausaufgaben erledigen, an den verschiedensten AGs teilnehmen und den Schulhof zum Spielen nutzen. Zur Zeit besuchen 59 Kinder die OGS. Sie werden von einer
Vollzeitkraft und sechs Betreuerinnen auf 400 Euro Basis betreut. < mehr info
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Regeln
Gemeinsam mit den Ki9ndern wurden Schulregeln an unserer Schule erarbeitet. Diese werden mit den
Kindern immer wieder aufgefrischt. Die Regeln sind Grundlage für ein friedliches Miteinander und für einen effektiven Unterricht. < mehr info
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Schulbücher
Viele Schulbücher werden durch die Schule angeschafft und an die Kinder zu Beginn eines
Schuljahres ausgeliehen. Sie sollten von den Kindern sorgfältig behandelt werden. Versehen Sie die Bücher mit Umschlägen!
Zusätzlich steht ein gesetzlich festgelegter Elternanteil für die Beschaffung der Schulbücher zur
Verfügung. Diese Bücher gehen in den Privatbesitz der Kinder über und sind in der Regel
Verbrauchsmaterial (z. B: Arbeitshefte.
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Schülerbücherei
Die Kinder können Dienstag und Freitags in der großen Pause Bücher aus unserer Schülerbücherei
entleihen. Dieser „Service“ ist nur möglich, weil uns immer wieder Eltern unterstützen, die die Buchausleihe beaufsichtigen und die Bücherei pflegen und verwalten. Wir würden uns sehr freuen,
wenn regelmäßig „Neue“ dazukämen. Vielleicht haben Sie Lust im Team zu arbeiten?
< mehr info
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Schulärztin / Schulzahnärztin
Die Kinder werden zur Einschulung von unserer Schulärztin und einmal pro Jahr von unserer
Schulzahnärztin untersucht.
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Schulgesetz
Im Schulgesetz finden Sie alle wichtigen Regelungen zur Schule in NRW. Sie können es in unserem
Schulbüro einsehen. Im Internet finden Sie es unter www.schule.nrw.de.
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Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium. Sie berät über alle wichtigen
Angelegenheiten der Schule. Das Gremium besteht aus dem Schulleiter, drei gewählten Mitgliedern der Schulpflegschaft, der Lehrerkonferenz und der Leiterin der OGS. Die Schulkonferenz tagt
mindestens 2 x im Jahr.
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Schulprogramm
Jede Schule in NRW hat ein Schulprogramm erarbeitet, das zu ihrer Schülerschaft und ihrem Umfeld
passt und in dem Ziele und Arbeitsvorhaben für die nächsten Jahre festgelegt werden. < mehr info
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Schulhof:
Bitte beachten Sie, dass das Schulgelände vor allem den Kindern im Grundschulalter als Aufenthalts- und Spielort
dienen. Wir möchten daher an folgende „Grundregeln für die Großen“ erinnern: Bitte auf dem Schulgelände nicht rauchen (alle Schulen in NRW sind „rauchfrei“) und keine
Hunde ohne Leine herumlaufen lassen! Vielen Dank für Ihre Mithilfe – wir alle sind Vorbilder...
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Schulsituation
In der GGS Herrenshoff werden ca.190 Kinder unterrichtet. In den Klassen 1 und 2 werden die Kinder
jahrgangsgemischt unterrichtet. Es gibt vier sogenannte jahrgangsgemischte Eingangsklassen. In den dritten und vierten Klassen werden die Kinder jahrgangsbezogen unterrichtet. Es gibt pro Stufe zwei Klassen.
Die Schule verfügt über ein großes Schulgelände mit Grünflächen und Spielflächen weit ab von
jeglichem Straßenlärm. Für die Pausen und für den Unterricht steht zusätzlich ein Ruhegarten zur Verfügung.
Das Kollegium besteht zur Zeit aus 12 Kolleginnen und einer Lehramtsanwärterin mit
unterschiedlicher Stundenverpflichtung
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Schulversäumnisse
Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen zwingenden nicht voraussehbaren Gründen
verhindert, am Unterricht oder an einer Schulveranstaltung teilzunehmen, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule umgehend. Rufen Sie bitte im Schulbüro an oder geben Sie
einem Nachbarskind eine Entschuldigung mit, damit die Klassenlehrerin Bescheid weiß. Wenn Zweifel daran bestehen, dass ein Schüler den Unterricht aus gesundheitlichen Gründen
versäumt, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen oder den Schüler vom Schularzt untersuchen lassen.
Ein Schüler, der nach ärztlicher Feststellung an einer meldepflichtigen oder einer anderen
übertragbaren Krankheit, insbesondere an Salmonellen, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken erkrankt, einer solchen Krankheit verdächtig ist oder Läuse hat, darf weder das
Schulgrundstück betreten noch Einrichtungen der Schule benutzen. Er darf erst wieder an Schulveranstaltungen teilnehmen, wenn nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des
Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch ihn nicht mehr zu befürchten ist.
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Schulweg
Den künftigen Schulweg Ihres Kindes sollten Sie schon frühzeitig üben. Wählen Sie den Weg, der die
größtmögliche Sicherheit garantiert.
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Schwimmunterricht
Im 3. Schuljahr bietet die Schule Schwimmunterricht an. Aus der Elternschaft gibt es an jedem
Schwimmmorgen eine zusätzliche Begleitung.
Unsere Bitte: Üben Sie rechtzeitig mit Ihrem Kind den Besuch eines Hallenbades ein!
Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, ist
unbedingt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern erforderlich.
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Spielebus
Jeden Montag in den Monaten April bis September kommt der Spielebus auf den Schulhof. In der Zeit
von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr können alle Kinder die Materialien und Angebote des Spielebusses auf unserem Schulhof nutzen.
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Sportunterricht
Die Turnhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Schüler müssen Turnschuhe (mit heller Sohle) tragen.
Der Turnbeutel sollte weiterhin eine Turnhose und ein T-Shirt, z.B. das Schul-T-Shirt, enthalten. Bitte
denken Sie daran, Hose und T-Shirt regelmäßig zu waschen und achten Sie auf die Schuhgröße!
Ohrringe und Ohrstecker stellen erhebliche Verletzungsgefahren dar und dürfen deshalb nicht im
Sportunterricht getragen werden.
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Die Kolleginnen unserer Schule bieten eine Sprechstunde an. Die Zeiten erfahren Sie auf unserer
Homepage oder im Schulsekretariat. Bitte melden Sie sich zur Sprechstunde an! < mehr info
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Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen
Der Schüler ist zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts und der
Schulveranstaltungen (auch: Klassenreisen) verpflichtet. Neben dem Schulpflichtigen sind die Erziehungsberechtigten für die Schulpflicht verantwortlich.
Der Schulbesuch hat Vorrang vor privaten Terminen.
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Unfälle
Ihr Kind ist auf dem Schulweg, in der Schule und auf allen Schulveranstaltungen durch die
Landesunfallkasse unfallversichert. Jeder Schulunfall wird in einer Unfallmeldung festgehalten. Diese
wird Bestandteil der Schülerakte.
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Verkehr im Bereich der Schule
Bitte fahren Sie in den Bereichen der Schaffenbergstraße besonders langsam und vorsichtig.
Falls Sie sich gezwungen sehen, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen:
· lassen Sie es bitte möglichst weiter vor der Schule aussteigen, um unübersichtliche
Situationen direkt vor der Schule zu vermeiden,
· lassen Sie bitte Platz für den Bus am Eingang
· rechnen Sie bitte jederzeit und überall mit Schulkindern, die sich
unbedacht verhalten können.
· achten Sie auf das Halteverbot vor der Schule.
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Verlässlichkeit
Der zu Schuljahresbeginn ausgegebene Stundenplan der Kinder ist verlässlich.
In Ausnahmesituationen, wie z. B. einer Grippewelle, kann die Verlässlichkeit gefährdet sein. Wie in
solchen Ausnahmesituationen verfahren wird, wird den Kindern so frühzeitig wie möglich mitgeteilt.
Kinder, die nach der Schule in der OGS betreut werden, bleiben grundsätzlich bis 16.30 Uhr in der
Schule.
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Versetzungen
Die Schüler der Klassen 3 und 4 werden in die Klassen 4 und 5 versetzt.
Ist ein Schüler den schulischen Anforderungen während eines längeren Zeitraumes nicht gewachsen
und ist es anzunehmen, dass er in der nachfolgenden Klasse besser gefördert werden kann, ist ein Rücktritt
zu einem für den Schüler zweckmäßigen Zeitpunkt möglich. Wiederholungen der 1. und 2. Klasse sind in der Regel nur im Einverständnis mit den Eltern möglich, und zwar zu einem Zeitpunkt, der für den
jeweiligen Schüler sinnvoll ist. Die Entscheidung über einen Rücktritt trifft die Zeugniskonferenz.
Eine Klassenwiederholung wird auf die Dauer der Vollzeitschulpflicht angerechnet. Dies gilt nicht für
eine Klassenwiederholung in den ersten zwei Schuljahren.
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Vorlesen
Lesen Sie Ihrem Kind regelmäßig, z.B. abends vor dem Einschlafen, vor! Es gibt zahlreiche
Untersuchungen, die belegen, wie wichtig das Vorlesen für die Sprachentwicklung und das Lesenlernen ist.
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Weiterführende Schulen
Mitte der 4. Klasse muss sich jedes Kind mit seinen Eltern für eine weiterführende Schule entscheiden.
Die Empfehlungen der Grundschulen für die Weiterführenden Schulen sind ab sofort nicht mehr
verbindlich. Stattdessen sollen sich Eltern und Lehrer nach eingehender Beratung einigen. Letztendlich entscheidet der Eltenwille.
Im Verlaufe des 4. Schuljahres bieten alle Schulen Informationstage an.
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Zeugnisse
Die Jahreszeugnisse der Klassen 1, die Zeugnisse der Klasse 2 enthalten zusätzlich zum Bericht
Noten. Halbjahreszeugnisse werden in den Klassen 1 und 2 nicht erteilt.
In der Klasse 3 erhalten die Kinder Notenzeugnisse mit ergänzenden Berichten zum Halbjahr und zum
Schuljahresende. In der Klasse 4 gibt es reine Notenzeugnisse. Das Halbjahreszeugnis enthält die Empfehlung zur weiterführenden Schule in Form eines Lernentwicklungsberichtes.
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