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Erklärung

Wichtige Informationen über und für unsere Schule :

   Von A - Z :

A

AG`s

K

Klassenelternvertreter

 

Antolin - Mit Lesen Punkten

 

Kopfläuse

B

Beurlaubung und Befreiung

L

Lesen/Lesen lernen

 

Bewegliche Ferientage

N

Notadressen

C

Computer

O

Offene Ganztagsachule

E

Einschulungstag

R

Regeln

 

Englischunterricht

S

Schulärztin / Schulzahnärztin

 

Elternbrief

 

Schülerbücherei

 

Elternpflegschaft

 

Schulbücher

 

Elternsprechnachmittage

 

Schulgesetz

F

Fächerkanon für die einzelnen Klassen

 

Schulprogramm

 

Fahrradfahren

 

Schulhof

 

Feiern

 

Schulsituation

 

Ferienverlängerungen:

 

Schulversäumnisse

 

Fernsehen

 

Schulweg

 

Fundsachen

 

Schwimmunterricht

 

Förderverein

 

Spielebus

 

Fotos

 

Sportunterricht

 

Frühstück

 

Sprechstunden

G

Gewalt in der Schule und auf dem Schulweg

T

Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen

 

Gottesdienst

U

Unfälle

 

Grundraster des Wochenstundenplanes

V

Verkehr im Bereich der Schule

H

Hausaufgaben

 

Verlässlichkeit

 

Hitzefrei

 

Versetzungen

 

Homepage

 

Vorlesen

 

 

W

Weiterführende Schulen

 

 

Z

Zeugnisse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Antolin - Mit Lesen punkten

Antolin ist eine web-basierte Plattform für die Leseförderung. Oder anders formuliert: Antolin ist das Buchportal für Schüler/ -innen von der ersten bis zur zehnten Klasse!
Hier wählen Schüler/-innen eigenständig Buchtitel aus, die sie bereits gelesen haben oder noch lesen möchten. Nach dem Lesen beantworten sie dann mit Hilfe von Antolin Fragen zu dem jeweiligen Buch.
Auf diese Weise fördert Antolin das sinnentnehmende Lesen und motiviert die Schüler/-innen, sich mit den Inhalten der gelesenen Werke
auseinander zu setzen. Dadurch unterstützt
Antolin die selbstbestimmte Entwicklung der eigenen Leseidentität.

Unsere Schule beteiligt sich mit einer Schullizenz an diesem Leseförderprogramm.       < zurück >

 

AGs

Jedes Jahr werden am Nachmittag Neigungskurse angeboten. Viele Sportangebote, musische Angebote, Zeitungs AG, Computer AG und
vieles andere mehr stehen zur Auswahl. Aus diesem Angebot können alle Kinder unserer Schule zu Beginn eines Halbjahres auswählen. Die Teilnahme ist für ein Halbjahr verpflichtend und wird auf dem Zeugnis erwäh     < mehr info                                                                        < zurück >

 

Beurlaubung und Befreiung

Eine Beurlaubung vom Unterricht und von den für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen (dazu zählen auch Klassenreisen) ist nur aus zwingendem Grunde zulässig; die Erziehungsberechtigten beantragen die Unterrichtsbefreiung rechtzeitig beim Klassenlehrer und geben dabei den Grund an. Der Klassenlehrer kann Schüler
 für drei Tage beurlauben.

Eine Beurlaubung, welche die Ferien verlängert, darf nicht erteilt werden. Über Ausnahmen in dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung. Eine Verlängerung der Ferien kann ein Bußgeld zur Folge haben!      < zurück >

 

Bewegliche Ferientage

Dabei handelt es sich um zusätzliche Schultage, über die jede Schule frei verfügen kann. Die Schulkonferenz entscheidet über die Verteilung der beweglichen Ferientage im Schuljahr. Sie werden in unseren halbjährlichen Terminkalender über die Verteilung der Tage informiert.

 

Computer

Die Kinder können in den Klassen und in unserem  Computerraum auch
an Computern lernen und arbeiten. Das Lernen am Bildschirm soll allerdings nicht überhand nehmen, denn Grundschulkinder lernen mit „Kopf, Herz und Hand“, d.h. mit allen Sinnen am nachhaltigsten.                                                                                                                             < zurück >

 

Einschulungstag

Das Datum der Einschulung richtet sich nach den Ferienterminen und ist
im Allgemeinen der zweite Schultag nach Ferienbeginn. Wir beginnen mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Pfarrkirche Herz Jesu und
gehen dann zu einer kleinen Einschulungsfeier in die Turnhalle unserer Schule. Danach werden die Kinder zu einer ersten Schulstunde in ihre Klassen gehen.                                                                                                                                                                                                 < zurück >

Englischunterricht

Englischunterricht wird zur Zeit noch ab der dritten Klasse unterrichtet. Unterrichtsinhalte werden vor allem handlungsorientiert spielerisch vermittelt.

Zeitumfang in Klasse 3 und 4. beträgt 2 Unterrichtsstunden pro Woche.

Ab dem 1.2.09 wird Englisch ab Klasse 1 unterrichtet. Immer zu Beginn
des zweiten Halbjahres der Klasse 1 wird Englisch mit einem Wochenumfang von 2 Unterrichtsstunden unterrichtet                                                                                                                                                    < zurück >

 

Elternbrief

Informationen an die Eltern werden in Form von Elternbriefen durch die Kinder weitergegeben. Schauen Sie regelmäßig in die Briefkastenmappe Ihres Kindes!  < mehr info                                                          < zurück >

 

Elternsprechnachmittage

Die Elternsprechnachmittage finden jeweils in der Mitte des
Schulhalbjahres statt, im November/Dezember. Zusätzlich zu diesen Elternsprechnachmittagen gibt es ein Angebot für Elterngespräche nach den Zeugnissen.     < zurück >

Nutzen Sie im Interesse Ihrer Kinder die angebotenen Termine.

 

Elternpflegschaft

Regelmäßig tritt die Schulpflegschaft zusammen, auf der alle
Elternvertreter unserer Schule Mitspracherecht haben.

Auf dieser Versammlung wird über Aktionen der Schule gesprochen, sie vorbereitet und die Schulleitung berichtet über Wichtiges in der Schule.                                                                                                  < zurück >

 

Fächerkanon für die einzelnen Klassen

 

Kl. 1

Wochenstunden

Kl. 2

Wochenstunden

Kl. 3

Wochenstunden

Kl. 4

Wochenstunden

Deutsch

12

 

 

12

 

14-15

 

15-16

Mathe

Sachunterricht

Förderunterricht

Religion ev/kath.

2

2

2

2

Musik/Kunst

3-4

3-4

4

4

Sport

3

3

3

3

Englisch

ab Febr.09

 2 Std.

----

2

2

gesamt

20/21

ab Febr. 22/23

20/21

25/26

26/27

                                                                                                           < zurück >

Feiern

Feiern gehören zur Grundschule ebenso wie der reguläre Unterricht. Wir feiern hauptsächlich im Klassenverband, aber auch mit der ganzen Schule z.B. alle kirchlichen Feste, die Adventszeit, Schulfeste und natürlich auch den Karneval.
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Ferienverlängerungen:

Nur im Ausnahmefall nach Antrag an die Schulleitung möglich!

Immer wieder erreichen uns kurzfristig Mitteilungen und Anfragen, mit denen Eltern die Ferien verlängern wollen. Beurlaubungen vor bzw. nach den Ferien sind nur unter außergewöhnlichen Umständen auf Antrag (schriftlich)
 an die Schulleitung möglich. Das Wahrnehmen
besonderer Urlaubsangebote oder das Vermeiden von evtl. Verkehrsstaus sind keine hinreichenden Gründe. Per Gesetz sind Sie als Eltern für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich, ansonsten droht ein B< zurück >  

 

Fundsachen

Fundsachen werden in der Holzkiste vor dem Hausmeisterbüro aufbewahrt.

Wertgegenstände werden im Hausmeisterbüro aufbewahrt. Jeweils an den Tagen des Elternsprechtages werden alle Fundsachen ausgestellt.

Nicht abgeholte Kleidungsstücke werden nach den Elternsprechnachmittagen einem caritativen Zweck zugeführt.      
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Fahrradfahren

Während des 3. und 4. Schuljahres führt die Verkehrspolizei mehrere Radfahrtrainings mit den Kindern durch. In der vierten Klasse endet das Training mit der Radfahrprüfung. Danach dürfen die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen.     < zurück >

 

Fernsehen

Zu viel davon ist „Gift“ für das Lernverhalten der Kinder. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht mehr als
 1 Stunde täglich fernsieht. Und wenn, dann möglichst nur geeignete Kindersendungen!     < zurück >

 

Förderverein

Der Förderverein unserer Schule ist gemeinnützig und wird
ausschließlich von der Elternschaft getragen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Zur Zeit beträgt der Mitgliedsbeitrag mindestens 12 € pro Jahr.

Alle Gelder des Fördervereins fließen ohne jeden Abzug direkt oder indirekt an die Schüler zurück. Dies geschieht zum Beispiel in Form von Zuschüssen zu Klassenfahrten oder durch den Kauf von Turn- und Spielgeräten, Büchern und Klassenausstattungen. Wir würden uns freuen, wenn alle Eltern Mitglied im Schulverein sein könnten. (Weitere Auskünfte und das Eintrittsformular erhalten Sie im Schulbüro.) < mehr info

 Der Förderverein ist Träger unserer Offenen Ganztagsschule!
    < mehr info                                                                        < zurück >

 

Fotos

Mithilfe einer online-foto-seite stellen wir die Fotos aller Aktionen unserer Schule allen Eltern zur Verfügung. Wir bitten Sie um Mitteilung Ihrer e-mail Adresse, wir laden Sie auf unsere Seite ein und dann sind Sie in der Lage, mit einem eigenen Passwort, die Fotos Ihres Kindes anzuschauen und evtl. zu bestellen.  < mehr info              < zurück >   

 

Frühstück

Ihr Kind sollte unbedingt zuhause gefrühstückt haben, bevor es zur Schule kommt. Geben Sie ihm etwas zu essen und ein Getränk mit in die Schule. Achten Sie auf gesunde Nahrungsmittel. Den Klassen steht zusätzlich Mineralswasser bereit, welches aus der Klassenkasse angeschafft wird. Darüber hinaus kann auch Kakao oder Milch bestellt werden.       < zurück >

 

Gewalt in der Schule und auf dem Schulweg

Die Eltern werden gebeten, Vorkommnisse von Gewalt in der Schule
oder auf dem Schulweg unverzüglich dem zuständigen Klassenlehrer, der Schulleitung oder Klassenpflegschaft zu melden , damit Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung getroffen werden können.                                                                                                                        < zurück >
                                                     

Gottesdienst

Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit mit der katholischen Pfarrgemeinde Herz Jesu und evangelischen Kirchengemeinde Korschenbroich. Alle kath. Kinder unserer Schule gehen in einem zweiwöchigen Rhythmus in die Kirche. Zu besonderen Anlässen werden ökumenische Gottesdienste mit allen Kindern der Schule besucht. Entweder
 in der Pfarrkirche Herz Jesu oder in der ev. Kirche Korschenbroich.          < mehr info                             < zurück >.       

Grundraster des Wochenstundenplanes

  8.00 - 8.45

1.Stunde  

  8.45 - 9.30

2. Stunde

  9.30 - 10.05

Frühstückspause und Hofpause

10.05 - 10.50

3.Stunde

10.50 - 11.35

4.Stunde

11.35 - 11.45

2.Hofpause

11.45 - 12.30

5. Stunde

12.35 - 13.20

6. Stunde

                                                                                                            < zurück >

 Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen den Unterricht. Sie werden vorrangig in Form von Aufträgen erteilt, die die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse fortsetzen und den Fortgang des Unterrichts vorbereiten. Hausaufgaben als vertiefende Übungen dienen der individuellen Förderung. Unter Beachtung der unterschiedlichen häuslichen Verhältnisse, in denen Kinder aufwachsen, und der unterschiedlichen Lern- und Leistungsfähigkeit können Lehrer nach grundsätzlicher Absprache mit den Eltern differenzierte häusliche Übungsaufträge erteilen. Eine Mithilfe Dritter darf nicht vorausgesetzt werden. Die Schüler erhalten in jedem Fall eine lernförderliche Rückmeldung ihrer Lehrer zu den geleisteten häuslichen Arbeiten. Üblicher Rahmen:

Klasse 1 und 2  nicht mehr als 30 Minuten
Klasse 3            nicht mehr als 30 Minuten
Klasse 4            nicht mehr als 45 Minuten                                   < zurück >              

Hitzefrei

Wenn die Außentemperatur 27° C im freien Schatten überschritten hat, kann der planmäßige Unterricht – sei es für einzelne Jahrgänge oder für alle Schüler – vorzeitig beendet werden, jedoch frühestens um 11.30 Uhr.

Eltern, die eine schulische Betreuung bis zum planmäßigen Unterrichtsende wünschen, müssen dies der Klassenlehrerin rechtzeitig schriftlich mitteilen.
                                                                                                             < zurück >

Homepage

www.ggsherrenshoff.de, diese webadresse führt Sie auf die Homepage unserer Schule.                                                                  < zurück >                                  

Klassenelternvertreter

In den ersten Wochen eines neuen Schuljahres werden in jeder Klasse im Rahmen eines Elternabends unter den Eltern der Klasse zwei Klassenelternvertreter und zwei Stellvertreter gewählt.
Ihre Aufgabe ist es, ein Bindeglied zwischen Lehrkräften und Eltern der Klasse zu bilden, sowie klärend und vermittelnd einzuwirken und die Elternabende zu leiten. Sie sind stimmberechtigte Mitglieder der Schulpflegschaft.                                                                 < zurück >   

 

Kopfläuse

Kopfläuse kann jeder bekommen!

Sie werden von Menschen oder Gebrauchsgegenständen übertragen. Wenn Läuse festgestellt werden, sollen sich alle Kontaktpersonen einer Kontrolle unterziehen. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen; Kindergärten) dürfen von infizierten Personen nicht betreten werden.

Geeignete Mittel gegen den Läusebefall erhalten Sie rezeptfrei in Apotheken (siehe Gebrauchsanweisung; Wiederholungsbehandlung). Der Schulbesuch darf erst wieder aufgenommen werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, dass das Kind läusefrei ist. < zurück >

 

Lesen/Lesen lernen

Das Lesen lernen geschieht individuell. Nicht alle Kinder können zum gleichen Zeitpunkt lesen. Wichtig ist es, den Kindern die Freude am Lesen zu erhalten. Die Freude am Lesen und an Büchern kann zuhause durch verschiedene Angebote geweckt und gefördert werden. Lesen Sie Ihrem Kind regelmäßig vor! Bieten Sie ihm immer wieder Bücher an! Besuchen Sie die örtlichen Bibliotheken!                                                                                                                                                                     < zurück >

  

Notadressen

Die Eltern werden aufgefordert, unbedingt der Schule Adressen mitzuteilen, unter denen sie im Notfall zu erreichen sind. Hierzu gehört nicht nur die private Telefonnummer, sondern auch die Telefonnummer, unter der die Eltern; Großeltern oder gute Freunde tagsüber erreicht werden können. Zum Schulanfang wird eine Notadressenliste für die Kinder erstellt. Bitte teilen Sie Adressenänderungen und neue Telefonnummern unverzüglich mit.

Wenn Sie eine Handy-Nr. als Notruf-Nummer angeben, sorgen Sie bitte dafür, dass das Handy auch eingeschaltet ist. Im Falle eines Unfalles müssen wir Sie möglichst umgehend erreichen können!          < zurück >

 

Offene Ganztagsschule

Die OGS unserer Schule bietet eine verlässliche Betreuung bis 16.30 Uhr an. In dieser Zeit essen die Kinder gemeinsam, sie können Hausaufgaben erledigen, an den verschiedensten AGs teilnehmen und den Schulhof zum Spielen nutzen. Zur Zeit besuchen 59 Kinder die OGS. Sie werden von einer Vollzeitkraft und sechs  Betreuerinnen auf 400 Euro Basis betreut.    < mehr info                                                 < zurück >
  

Regeln

Gemeinsam mit den Ki9ndern wurden Schulregeln an unserer Schule erarbeitet. Diese werden mit den Kindern immer wieder aufgefrischt. Die Regeln sind Grundlage für ein friedliches Miteinander und für einen effektiven Unterricht. 
  < mehr info                                                       < zurück >  

 

Schulbücher

Viele Schulbücher werden durch die Schule angeschafft und an die Kinder zu Beginn eines Schuljahres ausgeliehen. Sie sollten von den Kindern sorgfältig behandelt werden. Versehen Sie die Bücher mit Umschlägen!

Zusätzlich steht ein gesetzlich festgelegter Elternanteil für die
Beschaffung der Schulbücher zur Verfügung. Diese Bücher gehen in den Privatbesitz der Kinder über und sind in der Regel Verbrauchsmaterial (z. B: Arbeitshefte.                                                                < zurück >

 

Schülerbücherei

Die Kinder können Dienstag und Freitags in der großen Pause Bücher aus unserer Schülerbücherei entleihen. Dieser „Service“ ist nur möglich, weil uns immer wieder Eltern unterstützen, die die Buchausleihe beaufsichtigen und die Bücherei pflegen und verwalten. Wir würden
uns sehr freuen, wenn regelmäßig „Neue“ dazukämen. Vielleicht haben Sie Lust im Team zu arbeiten? 
< mehr info                                                                                                                                                                                                                    < zurück >

 

Schulärztin / Schulzahnärztin

Die Kinder werden zur Einschulung von unserer Schulärztin und einmal
pro Jahr von unserer Schulzahnärztin untersucht.                            

                                                                                        < zurück >

Schulgesetz

Im Schulgesetz finden Sie alle wichtigen Regelungen zur Schule in NRW. Sie können es in unserem Schulbüro einsehen. Im Internet finden Sie es unter www.schule.nrw.de.                                                               < zurück >

 

 Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Das Gremium besteht aus dem Schulleiter, drei gewählten Mitgliedern der Schulkonferenz, der Lehrerkonferenz und der Leiterin der OGS. Die Schulkonferenz tagt mindestens 2 x im Jahr.                                                                                                                                     < zurück >

Schulprogramm

Jede Schule in NRW hat ein Schulprogramm erarbeitet, das zu ihrer Schülerschaft und ihrem Umfeld passt und in dem Ziele und Arbeitsvorhaben für die nächsten Jahre festgelegt werden.   < mehr info                                                                                                    < zurück >

 

Schulhof:

Bitte beachten Sie, dass das Schulgelände vor allem den Kindern im Grundschulalter als Aufenthalts- und Spielort dienen. Wir möchten daher an folgende „Grundregeln für die Großen“ erinnern:
Bitte auf dem Schulgelände nicht rauchen (alle Schulen in NRW sind „rauchfrei“) und keine Hunde ohne Leine herumlaufen lassen!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe – wir alle sind Vorbilder...               < zurück >

 

Schulsituation

In der GGS Herrenshoff werden ca.190 Kinder unterrichtet. In den Klassen 1 und 2 werden die Kinder jahrgangsgemischt unterrichtet. Es gibt vier sogenannte jahrgangsgemischte Eingangsklassen. In den dritten und vierten Klassen werden die Kinder jahrgangsbezogen unterrichtet. Es gibt pro Stufe zwei Klassen.

Die Schule verfügt über ein großes Schulgelände mit Grünflächen und Spielflächen  weit ab von jeglichem Straßenlärm. Für die Pausen und für den Unterricht steht zusätzlich ein Ruhegarten zur Verfügung.

Das Kollegium besteht zur Zeit aus 12 Kolleginnen und einer Lehramtsanwärterin mit unterschiedlicher Stundenverpflichtung < zurück >

 

Schulversäumnisse

Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen zwingenden nicht voraussehbaren Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer Schulveranstaltung teilzunehmen, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule umgehend. Rufen Sie bitte im Schulbüro an oder geben Sie einem Nachbarskind eine Entschuldigung mit, damit die Klassenlehrerin Bescheid weiß. Wenn Zweifel daran bestehen, dass ein Schüler den Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen oder den Schüler vom Schularzt untersuchen lassen.

Ein Schüler, der nach ärztlicher Feststellung an einer meldepflichtigen oder einer anderen übertragbaren Krankheit, insbesondere an Salmonellen, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken erkrankt, einer solchen Krankheit verdächtig ist oder Läuse hat, darf weder das Schulgrundstück betreten noch Einrichtungen der Schule benutzen. Er darf erst wieder an Schulveranstaltungen teilnehmen, wenn nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch ihn nicht mehr zu befürchten ist.                                                                                   < zurück > 

 

Schulweg

Den künftigen Schulweg Ihres Kindes sollten Sie schon frühzeitig üben. Wählen Sie den Weg, der die größtmögliche Sicherheit garantiert.< zurück >

 

Schwimmunterricht

Im 3. Schuljahr bietet die Schule Schwimmunterricht an. Aus der Elternschaft gibt es an jedem Schwimmmorgen eine zusätzliche Begleitung.

Unsere Bitte: Üben Sie rechtzeitig mit Ihrem Kind den Besuch eines Hallenbades ein!

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, ist unbedingt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern erforderlich.                                                                                                                                 < zurück >               

Spielebus

Jeden Montag in den Monaten April bis September kommt der Spielebus auf den Schulhof. In der Zeit von 14.00 Uhr bis 15 .00 Uhr können alle Kinder die Materialien und Angebote des Spielebusses auf unserem Schulhof nutzen.                                                                  < zurück >   

 

Sportunterricht

Die Turnhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Schüler müssen Turnschuhe (mit heller Sohle) tragen.

Der Turnbeutel sollte weiterhin eine Turnhose und ein T-Shirt, z.B. das Schul-T-Shirt, enthalten. Bitte denken Sie daran, Hose und T-Shirt regelmäßig zu waschen und achten Sie auf die Schuhgröße!

Ohrringe und Ohrstecker stellen erhebliche Verletzungsgefahren dar und dürfen deshalb nicht im Sportunterricht getragen werden.         < zurück >

 

Sprechstunden

Die Kolleginnen unserer Schule bieten eine Sprechstunde an. Die Zeiten erfahren Sie auf unserer Homepage oder im Schulsekretariat. Bitte melden Sie sich zur Sprechstunde an!    < mehr info                                                                                                                            < zurück > 

Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen

Der Schüler ist zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts und der Schulveranstaltungen (auch: Klassenreisen) verpflichtet. Neben dem Schulpflichtigen sind die Erziehungsberechtigten für die Schulpflicht verantwortlich.

Der Schulbesuch hat Vorrang vor privaten Terminen.                  < zurück >   

 

Unfälle

Ihr Kind ist auf dem Schulweg, in der Schule und auf allen Schulveranstaltungen durch die Landesunfallkasse unfallversichert. Jeder Schulunfall wird in einer Unfallmeldung festgehalten. Diese wird Bestandteil der Schülerakte.                                                                                                                                                                                         
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Verkehr im Bereich der Schule

Bitte fahren Sie in den Bereichen der Schaffenbergstraße besonders langsam und vorsichtig.

Falls Sie sich gezwungen sehen, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen:

·      lassen Sie es bitte möglichst weiter vor der Schule aussteigen, um unübersichtliche Situationen direkt vor der Schule zu vermeiden,

·     lassen Sie bitte Platz für den Bus am Eingang

·     rechnen Sie bitte jederzeit und überall mit Schulkindern, die sich
      unbedacht verhalten  können.

·     achten Sie auf das Halteverbot vor der Schule.                    < zurück >

 

Verlässlichkeit

Der zu Schuljahresbeginn ausgegebene Stundenplan der
Kinder ist verlässlich.

In Ausnahmesituationen, wie z. B. einer Grippewelle, kann die Verlässlichkeit gefährdet sein. Wie in solchen Ausnahmesituationen verfahren wird, wird den Kindern so frühzeitig wie möglich mitgeteilt.

Kinder, die nach der Schule in der OGS betreut werden, bleiben grundsätzlich bis 16.30 Uhr in der Schule.                              < zurück >

  

Versetzungen

Die Schüler der Klassen 3 und 4 werden in die Klassen 4 und 5 versetzt.

Ist ein Schüler den schulischen Anforderungen während eines längeren Zeitraumes nicht gewachsen und ist es anzunehmen, dass er in der nachfolgenden Klasse besser gefördert werden kann, ist ein Rücktritt
zu einem für den Schüler zweckmäßigen Zeitpunkt möglich. Wiederholungen der 1. und 2. Klasse sind in der Regel nur im Einverständnis mit den Eltern möglich, und zwar zu einem Zeitpunkt, der für den jeweiligen Schüler sinnvoll ist. Die Entscheidung über einen Rücktritt trifft die Zeugniskonferenz.

Eine Klassenwiederholung wird auf die Dauer der Vollzeitschulpflicht angerechnet. Dies gilt nicht für eine Klassenwiederholung in den ersten zwei Schuljahren.                                                              < zurück >

 

Vorlesen

Lesen Sie Ihrem Kind regelmäßig, z.B. abends vor dem Einschlafen, vor! Es gibt zahlreiche Untersuchungen, die belegen, wie wichtig das Vorlesen für die Sprachentwicklung und das Lesenlernen ist.                                                                                                             < zurück >

  

Weiterführende Schulen

Mitte der 4. Klasse muss sich jedes Kind mit seinen Eltern für eine weiterführende Schule entscheiden.

Die Zeugniskonferenz spricht eine verbindliche Empfehlung für eine Schulform aus, die für Ihr Kind am geeignetsten erscheint. Ergänzend kann eine eingeschränkte Empfehlung ausgesprochen werden. Wenn die Eltern dieser Empfehlung nicht folgen, wird das Kind zu einem Probeunterricht eingeladen.

Im Verlaufe des 4. Schuljahres bieten alle Schulen Informationstage an.

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 Zeugnisse

Die Jahreszeugnisse der Klassen 1, die Zeugnisse der Klasse 2 enthalten zusätzlich zum Bericht Noten. Halbjahreszeugnisse werden in den Klassen 1 und 2 nicht erteilt.

In der Klasse 3 erhalten die Kinder Notenzeugnisse mit ergänzenden Berichten zum Halbjahr und zum Schuljahresende. In der Klasse 4 gibt es reine Notenzeugnisse. Das Halbjahreszeugnis enthält die Empfehlung zur weiterführenden Schule in Form eines Lernentwicklungsberichtes.

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